Die Verkaufsbedingungen

VERKAUFSBEDINGUNGEN

1 UMFANG
1.1

Diese allgemeinen Bedingungen gelten für alle unsere Angebote und Kaufverträge, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

1.2

Abweichungen von diesen Bedingungen oder Ergänzungen dazu können nur schriftlich durch unsere Geschäftsführung oder unseren Verkaufsleiter vereinbart werden und gelten nur für den jeweiligen Vertrag.

1.3

Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, unter welcher Bezeichnung auch immer, wird hiermit ausdrücklich als nicht anwendbar widersprochen.

2 ANGEBOTSPREISE
2.1

Unsere Angebote sind, mündlich oder schriftlich, stets freibleibend, es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich etwas anderes bestimmt.

2.2

Die in Fremdwährungen angegebenen Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Ausgabe gültigen Wechselkursen. Wird die betreffende Währung vor Rechnungsstellung abgewertet, sind wir berechtigt, den Kaufpreis um den Abwertungsprozentsatz zu erhöhen.

2.3

Alle Angebote verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

3 ERSTELLUNG VON VEREINBARUNGEN
3.1

Kaufverträge, bei denen die Lieferung auf € 22.500,- begrenzt ist, können mündlich, fernmündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. In diesem Fall dient die tatsächliche Erfüllung des Vertrages als Nachweis für dessen Abschluss und Inhalt.

3.2

Kaufverträge, deren Wert 22.500 € übersteigt, dürfen nur abgeschlossen werden, wenn die Geschäftsführung folgende Unterlagen schriftlich oder per Fax/Telex übermittelt

bestätigt. Der betreffende Kaufvertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Käufer nicht innerhalb von 48 Arbeitsstunden auf die Bestätigung reagiert.

3.3

Alle Kaufverträge werden unter der Bedingung abgeschlossen, dass sie innerhalb des von uns intern festgelegten Kreditlimits des Käufers liegen. Auf Wunsch erhält der Käufer unsere schriftliche Bestätigung innerhalb einer dem Umfang des Vertrages angemessenen Frist.

4 LIEFERFRIST
4.1

Bei Angabe des Liefertermins frei Haus/ab Lager ist nur die angegebene Lieferwoche maßgebend, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich ein genauerer Liefertermin vereinbart.

Bei Lieferung frei Haus/Ankunftsschiff ist der von uns angegebene Liefertermin nicht verbindlich. Das Lieferdatum wird nur als Hinweis angegeben.

Bei Lieferung CFR oder FCA (lncoterms) ist der von uns angegebene Liefermonat nicht verbindlich. Der Liefermonat wird nur als Hinweis angegeben.

Bei Lieferungen aus anderen Kontinenten haften wir nicht für verspätete Lieferung. Der Käufer muss bei solchen Lieferungen immer Verzögerungen einkalkulieren.

4.2

Unmöglichkeit der Lieferung oder Überschreitung der Lieferfrist, unabhängig von der Herkunft der Ware, verpflichtet uns nicht zu Schadenersatz.

Eine Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Käufer - auch im Falle eines Deckungskaufs - nicht zum Rücktritt vom Kauf oder zur Nichterfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen.

5 LIEFERUNG
5.1

Die Lieferung der Ware erfolgt CFR (inco-terms, cost and freight) für den Seetransport und den Binnenschiffstransport ab einem vereinbarten niederländischen Hafen oder FCA (inco-terms, freight free until carrier) für den Straßentransport an einem vereinbarten Ort in den Niederlanden, es sei denn, in der Auftragsbestätigung wird davon ausdrücklich abgewichen.

5.2

Bei Verkäufen zu CFR- oder FCA-Bedingungen ist der Käufer verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden nach Kaufabschluss eine Transportversicherung für die Ware, auch auf unsere Kosten, abzuschließen und uns die Versicherungspolice und die Zahlung der fälligen Prämie rechtzeitig vor Lieferung vorzulegen.

5.3

Die Lieferung aus dem Kühlhaus erfolgt nur während der Öffnungszeiten des Kühlhauses. Unser Kühlhaus am Punterweg 45 in Maastricht ist für die Abholung von Bestellungen geöffnet:

08:00 - 12:30 von 1. August bis 1. Januar und von

08.30 Uhr - 12.00 Uhr an anderen Montagen

5.4

Bei Lieferung frei Haus geht das Transportrisiko zu Lasten des Käufers.

5.5

Bei Lieferung frei Haus/Ankunftsschiff muss sich der Käufer an Werktagen zwischen 08.00 und 17.00 Uhr innerhalb einer halben Stunde entscheiden, die Ware anzunehmen. Zum Abladen der Ware stehen dem Käufer 2 Stunden zur Verfügung, sofern nicht anders vereinbart.

Die Kosten für Wartezeiten infolge Überschreitung der vorgenannten Frist gehen zu Lasten des Käufers.

5.6

Sind im Vertrag Abruftermine für den Käufer vereinbart, so schuldet der Käufer bei Überschreitung eines vorgesehenen Abruftermins von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Lagerkosten in Höhe von € 0,02 pro Kilo (Preisstand 2005) für jeden angefangenen 28-Tage-Zeitraum. Dieser Betrag wird in Rechnung gestellt und fällig, sobald eine (neue) Frist von 28 Tagen begonnen hat. In diesem Fall wird auch die Ware, die hätte abgenommen werden müssen, in Rechnung gestellt, wobei das Datum, an dem die Lieferung vorgesehen war, als Lieferdatum im Sinne von Artikel 7 dieser Bedingungen gilt.

6 RECLAME
6.1

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware innerhalb von 48 Stunden nach Eintreffen auf Mängel im weitesten Sinne des Wortes zu untersuchen (einschließlich der Entnahme von Proben).

6.2

Beanstandungen von Stückzahlen und Gewichten, soweit sie erkennbar sind, werden nach Unterzeichnung der Empfangsquittung nicht mehr anerkannt.

6.3

Bei CFR- oder FCA-Lieferung per Container ist der Verkäufer bei Gewichts- und Mengenabweichungen der Ware bis zu -/-2% nicht ersatzpflichtig.

6.4

Beanstandungen von Mängeln, insbesondere Qualitätsabweichungen, müssen, soweit sie erkennbar sind, innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Ware, ausgenommen bei Frischware, schriftlich bei uns geltend gemacht werden.

Nicht erkennbare Mängel, insbesondere Qualitäts-, Gewichts- oder Mengenabweichungen, sind uns innerhalb von 6 Stunden nach dem Zeitpunkt, in dem die Mängel vernünftigerweise hätten entdeckt werden können, anzuzeigen und anschließend innerhalb von 8 Stunden schriftlich zu bestätigen.

Bei frischer Ware müssen erkennbare Mängel sofort nach Erhalt festgestellt werden. Reklamationen bezüglich frischer Produkte werden jedoch nach der Unterzeichnung des Empfangs der betreffenden Lieferung nicht mehr akzeptiert.

Für nicht erkennbare Mängel an frischer Ware haften wir nicht, es sei denn, der Käufer weist nach, dass uns diese bekannt waren.

6.5

Die Einreichung einer Reklamation entbindet den Käufer nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß Artikel 7 dieser Bedingungen, es sei denn, die Reklamation wurde von uns schriftlich anerkannt.

6.6

Im Falle einer anerkannten Beanstandung können wir nach unserer Wahl entweder die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen oder die Ware ersetzen. Ein Anspruch des Käufers auf Schadensersatz besteht jedoch nicht.

6.7

Eine Rücksendung von Waren durch den Käufer kann nur nach schriftlicher Zustimmung der Geschäftsführung oder des Verkaufsleiters erfolgen. Alle Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers.

7 ZAHLUNG
7.1

Die erste Lieferung an einen Kunden erfolgt immer per Nachnahme. Bei Nachnahme ist die Zahlung erst dann erfolgt, wenn der betreffende Zusteller die Rechnung und den Beleg unterschrieben und mit seinem vollen Namen in Druckbuchstaben versehen hat.

7.2

In allen anderen Fällen hat die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach dem Lieferdatum zu erfolgen, auch wenn der Käufer die Rechnung nicht erhalten hat.

7.3

Der Käufer hat, auch wenn er Schecks ausgestellt hat, erst dann bezahlt, wenn die

Der Rechnungsbetrag wird auf unserem Bankkonto gutgeschrieben. Wenn das Gutschriftsdatum später liegt als

Überschreitet der Kunde das vereinbarte Zahlungsziel, wird die Forderung sofort fällig, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. In diesem Fall werden auch die nachstehend genannten Zinsen fällig und zahlbar.

7.4

Die uns bei der Einziehung eines uns geschuldeten Betrages entstehenden Kosten, einschließlich der außergerichtlichen Kosten und der Kosten der Rechtsverfolgung und aller sonstigen Kosten des Rechtsbeistandes, auch wenn diese Kosten vom Gericht nicht zugesprochen werden, trägt der Käufer, es sei denn, wir werden vom Gericht als unterlegene Partei zur Zahlung der Kosten verurteilt.

Die Höhe der außergerichtlichen Inkassokosten wird hiermit auf 15 % der Hauptsumme und der Zinsen festgelegt, oder so viel höher, wie diese Kosten tatsächlich erscheinen. Diese Kosten werden durch das bloße Einschreiten eines Gerichtsvollziehers oder Anwalts unsererseits geschuldet.

Die vom Käufer zu zahlenden Verzugszinsen betragen 1 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat oder Teil eines Monats, um den der Fälligkeitstermin überschritten wird. Die gezahlten Zinsen werden nach einem Jahr auf die Hauptsumme angerechnet.

7.5

Der Käufer ist niemals zu einem Skontoabzug berechtigt, noch ist er berechtigt, Beträge von dem zu zahlenden Rechnungsbetrag, aus welchem Grund auch immer, abzuziehen oder die Zahlung, aus welchem Grund auch immer, auszusetzen. Nur unsere Gutschriften dürfen jederzeit verrechnet werden.

7.6

Bei Nichtbezahlung irgendeines fälligen Betrages, bei Beantragung eines Zahlungsaufschubs, bei Konkurs oder Liquidation des Unternehmens des Käufers, bei Pfändung der Waren des Käufers haben wir das Recht, den Vertrag oder den noch nicht ausgeführten Teil des Vertrages aufzulösen und die noch nicht bezahlten Waren zurückzunehmen, unbeschadet des Rechts auf Ersatz eines eventuellen entgangenen Gewinns und/oder erlittenen Schadens, direkt oder indirekt. In diesen Fällen wird unsere Forderung gegen den Käufer sofort fällig.

7.7

Wir sind jederzeit berechtigt, vom Käufer die Stellung einer Bankbürgschaft oder einer vergleichbaren Sicherheit für den Kaufpreis oder einen Teil davon zu verlangen.

8 EIGENTUMSVORBEHALT
8.1

Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber für jede Lieferung oder Tätigkeit vollständig erfüllt hat, einschließlich Schadenersatz, Zinsen und Kosten.

8.2

Der Käufer verpflichtet sich, die Kennzeichnung der Ware jederzeit aufrechtzuerhalten und bei Verlust oder Fehlen der Ware diese deutlich zu kennzeichnen, so dass kein Zweifel über die Herkunft der Ware, die Partei, an die sie geliefert wurde, und den Inhalt der Lieferung bestehen kann.

8.3

Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware vor dem in Artikel 8.1 genannten Zeitpunkt des Eigentumsübergangs an Dritte zu veräußern, zu übereignen und/oder anderweitig zur Verfügung zu stellen und/oder zu belasten.

8.4

Gegebenenfalls sind wir zum ungehinderten Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich die Ware befindet, berechtigt, und der Käufer wird uns jede Unterstützung gewähren, die wir benötigen, um diese Ware wieder in Besitz nehmen zu können.

8.5

Der Käufer begründet hiermit zu unseren Gunsten ein Pfandrecht für alle Forderungen, die er im Zusammenhang mit dem Verkauf der gelieferten Waren an Dritte oder für Zahlungen auf Grund von Versicherungen in Bezug auf diese Waren erwirbt oder erworben hat, und verpflichtet sich uns gegenüber, auf unsere erste Aufforderung hin alles zu tun, was für die Begründung und Ausübung unseres Pfandrechts nützlich oder wünschenswert ist, einschließlich der Erstellung einer Urkunde und deren Registrierung sowie der Mitteilung an den Dritten.

8.6

Für Lieferungen nach Deutschland vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass sich die sachenrechtlichen Folgen des Eigentumsvorbehalts an der zur Ausfuhr nach Deutschland bestimmten Ware nach deutschem Recht richten und dass die nachfolgende Regelung des Artikels 8.7 die Artikel 8.1 bis 8.4 ersetzen soll

8.7 Eigentumsvorbehalt

1 Die Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechts-grund gegen Käufer zustehen, unser Ei-gentum.

2 Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Entsteht durch Verarbeitung oder Umbildung der Ware Miteigentum für uns und Käufer, so wird bereits jetzt verein-bart, dass das Miteigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Käufer verwahrt das Eigentum für uns unentgeltlich. Die Ware, an der uns Eigentum zu-teht, wird als Vorbehaltsware bezeichnet.

3 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Zahlungsverzug ist.

4 Verpfändungen oder Sicherungsübereigungen sind unzulässig, sofern wir dem nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.

5 Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung etc.) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt Käufer bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfang an uns ab, weil wir die Abtretung annehmen. Wir ermächtigen Käufer jedoch widerruflich, die an uns ab-getretenen Forderungen für deren Rech-nung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird Käufer die Abtretung offenlegen und jedem die erfor-derlichen Auskünfte und Unterlagen ge-ben. Weigert sich Käufer dazu, sind wir berechtigt, dies selbst zu tun und die For-derung auf Kosten des Käufers selbst ein-zuziehen.

6 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehalts-ware wird Käufer auf unser Eigentum hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Soweit der Käufer dem nicht nachkommt, hat er alle dadurch entstehenden Kosten und Schäden an uns zu ersetzen.

7 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käu-fers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.

8 In der Rücknahme sowie in der Pfän-dung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

9 Übersteigt der Wert der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen die Forderungen von gegen Käufer um mehr als 15%, so haben wir die Wa-re/Forderungen um den übersteigenden Wertanteil auf Verlangen des Käufers frei-zugeben.

9 HÖHERE GEWALT
9.1

Tritt ein Fall höherer Gewalt dauerhaft ein, sind wir berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dass eine Schadensersatzpflicht besteht.

9.2

Tritt ein Fall höherer Gewalt vorübergehender Natur ein, so sind wir berechtigt, ohne Verpflichtung zu Schadensersatz entweder die Erfüllung des Vertrages auszusetzen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

9.3

Unter höherer Gewalt vorübergehender oder dauerhafter Art werden alle Umstände verstanden, die die Erfüllung des Vertrages verhindern, auch wenn diese Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar waren, wie z.B. Brand, Krieg, Kriegsgefahr, Belagerungszustand, Mobilmachung, Feindseligkeiten, Aussperrung, Arbeitskräftemangel, Transportschwierigkeiten, Ausfuhr-, Einfuhr- oder Durchfuhrverbote, Nicht- oder nicht rechtzeitige Lieferung durch unsere Zulieferer, Stagnation in Häfen oder während des Transports, Streiks und alle anderen Umstände, die der Verkäufer vernünftigerweise nicht verhindern konnte.

10 HAFTUNG
10.1

Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung für direkte und/oder indirekte Schäden, die z.B. durch Betriebsunterbrechung, Verzögerung oder Störung entstehen, oder für andere Handelsverluste, aus welchem Grund oder welcher Art auch immer.

10.2

Der Verkäufer haftet dem Käufer nur dann für Schäden, wenn der Käufer nachweist, dass der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde.

10.3

Der Käufer ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter auf Ersatz von Schäden, für die wir haften, freizustellen und schadlos zu halten.

in diesen Bedingungen im Verhältnis zum Käufer ausgeschlossen ist, einschließlich der Produkthaftung.

11 PRODUKTHAFTUNG
11.1

Diese Regelung zur Produkthaftung gilt ausschließlich, soweit die von uns gelieferte Ware als Produkt im Sinne der gesetzlichen Produkthaftungsvorschriften anzusehen ist.

Soweit die von uns gelieferten Produkte aus der Jagd stammen, stellen unmittelbar damit zusammenhängende Folgen keinen Fehler im Sinne der gesetzlichen Produkthaftungsvorschriften dar, unabhängig davon, ob die Produkte verarbeitet wurden oder nicht.

Der Käufer ist verpflichtet, seinen Nachfolger, einschließlich des Verbrauchers, über die möglichen Folgen der Jagd im oben genannten Sinne zu informieren.

11.2

Für Personenschäden, die der Käufer oder Dritte infolge eines Fehlers des Produktes erleiden, haftet der Verkäufer nur, wenn nachgewiesen wird, dass der Schaden durch Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit des Käufers oder einer Person, für die er verantwortlich ist, verursacht wurde.

11.3

Der Verkäufer haftet nicht für Schäden an anderen Gegenständen, wenn sich die Produkte im Besitz des Käufers befinden. Der Verkäufer haftet auch nicht für Schäden an Produkten, die der Käufer mit oder unter Verwendung der gelieferten Produkte herstellt. Der Verkäufer haftet auch nicht für sonstige unmittelbare oder mittelbare Schäden, die sich aus einem Mangel des gelieferten Produkts ergeben.

12 STREITBEILEGUNG, ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
12.1

Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit den von uns abgegebenen Angeboten und/oder mit uns geschlossenen Verträgen ergeben, werden in erster Instanz ausschließlich von der Rechtbank Limburg entschieden.

Die Bestimmungen des vorigen Absatzes dieses Artikels gelten ausschließlich für uns; wir sind daher jederzeit berechtigt, das zuständige Gericht anzurufen.

12.2

Auf alle unsere Verträge findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung, wobei die Anwendbarkeit des Wiener Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) ausdrücklich ausgeschlossen wird.